Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens
Beschreibung
Wechselkennzeichen können für Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse M1), Krafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse L) sowie Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Klasse O1) zugeteilt werden, also z. B. zwei PKW, oder ein PKW und ein Wohnmobil, oder zwei Motorräder, oder zwei leichte Anhänger, nicht aber zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also z. B. ein PKW und ein Motorrad.
Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide auch Oldtimer sein. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Wechselkennzeichens angebracht. Entsprechendes gilt für Fahrzeuge, die ein E-Kennzeichen führen dürfen. Mit der Beschränkung auf die gleichen Kennzeichengrößen wird gesichert, dass die ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren Kennzeichen gewährt ist.
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem Teil, der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbaren Zusatzteil, durch das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße zugelassen wird. Die Erkennungsnummern eines Wechselkennzeichens sind bis auf die letzte Ziffer gleich. Die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs ist auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens aufgebracht. Der übrige Teil der Erkennungsnummer des Wechselkennzeichens ist auf dem auswechselbaren Teil aufgebracht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Ebersberg (LRA EBE)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1449
85555 Ebersberg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ebe.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33109246402Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33109246402Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8092 823-0
Fax: +49 8092 823-210
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Stichwörter
Wechsel Nummernschild