Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben
Bei Händlern, Herstellern und Landwirten Futtermittelproben entnommen.
Beschreibung
Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.
An jedem Landratsamt ist ein Veterinärassistent beschäftigt, der veterinär- und futtermittelrechtliche Aufgaben ausführt. Zu den Aufgaben der Veterinärassistenten gehört im Bereich Futtermittel die Probenahme bei Händlern, Herstellern und Landwirten. Die Qualifikation hierfür wird in einer speziell auf die Futtermittel-Probenahme ausgerichtete Fortbildung erlangt. Für jede Partie werden bis zu 100 Einzelproben nach der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 entnommen, hieraus eine Sammelprobe und aus dieser drei Endproben gebildet. Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.
Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu - SG 43 - Veterinäramt (LRA MN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1362
87719 Mindelheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: vetamt@lra.unterallgaeu.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/830637052638Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-10333
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und TierschutzKonsolidierte Fassung vom 28. Januar 2022
- Verordnung über die fachlichen Anforderungen an die in der Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure (Futtermittel-Kontrolleur-Verordnung - FuttMKontrV)
- Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von FuttermittelnKonsolidierte Fassung vom 28. Juni 2022
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 08.03.2024
Stichwörter
Futtermittel