Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben

    Bei Händlern, Herstellern und Landwirten Futtermittelproben entnommen.

    Beschreibung

    Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.

    An jedem Landratsamt ist ein Veterinärassistent beschäftigt, der veterinär- und futtermittelrechtliche Aufgaben ausführt. Zu den Aufgaben der Veterinärassistenten gehört im Bereich Futtermittel die Probenahme bei Händlern, Herstellern und Landwirten. Die Qualifikation hierfür wird in einer speziell auf die Futtermittel-Probenahme ausgerichtete Fortbildung erlangt. Für jede Partie werden bis zu 100 Einzelproben nach der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 entnommen, hieraus eine Sammelprobe und aus dieser drei Endproben gebildet. Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schweinfurt - Veterinäramt (SG 32) (LRA SW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrammstr. 1

    97421 Schweinfurt

    Postfachadresse

    Postfach 1450

    97404 Schweinfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: vetamt@lrasw.de

    De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4781842626339Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 55-310

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    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 08.03.2024

    Stichwörter

    Futtermittel

    Sprachversion

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