Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten
Beschreibung
Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.
Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 6 - Sg. 63 - Zulassungsbehörde (Standort 1) (LRA PAF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit
Kontakt
E-Mail: zulassung@landratsamt-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/093082226623Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 27-5040
Fax: +49 8441 27-5956
Internet
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 6 - Sg. 63 - Zulassungsbehörde (Standort 2) (LRA PAF)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Donaustraße 23
85088 Vohburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit
Kontakt
E-Mail: zulassung@landratsamt-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/093082226623Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8457 93690-33
Fax: +49 8457 93690-66
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbeinhabers (bzw. aller Gewerbeinhaber)
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführer bzw. Prokuristen
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers
zu belegen in der Regel durch Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
- soweit kein Antragsformular vorgesehen ist: schriftliche Erläuterung zum Bedarf
- Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss
- zuverlässig sein und
- einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie Ihren Betriebssitz haben, stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen die Kennzeichen zu.
Kosten
Die Gebühr für die Zuteilung eines roten Kennzeichens beträgt je nach Aufwand zwischen 25,60 und 205,00 EUR.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Stichwörter
06er-Kennzeichen, Händlerkennzeichen, Rotes Dauerkennzeichen, Rotes Nummernschild, Zuteilung