Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten

    Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit roten Kennzeichen durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.

    Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Miesbach - 31 Verkehrswesen (LRA MB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 4

    83714 Miesbach

    Postfachadresse

    Postfach 303

    83711 Miesbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/989415935614Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8025 704-0

    Fax: +49 8025 704-77040

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbeinhabers (bzw. aller Gewerbeinhaber)
    • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
    • Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführer bzw. Prokuristen
    • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers

      zu belegen in der Regel durch Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt

    • soweit kein Antragsformular vorgesehen ist: schriftliche Erläuterung zum Bedarf
    • Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss

    • zuverlässig sein und
    • einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie Ihren Betriebssitz haben, stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen die Kennzeichen zu.

    Kosten

    Die Gebühr für die Zuteilung eines roten Kennzeichens beträgt je nach Aufwand zwischen 25,60 und 205,00 EUR.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Stichwörter

    06er-Kennzeichen, Händlerkennzeichen, Rotes Dauerkennzeichen, Rotes Nummernschild, Zuteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English