Blutspende; Überwachung der dezentralen Blutspendetermine

    Zuständig für den Vollzug des Transfusionsgesetzes sind die Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken. Bei der Überwachung der dezentralen Blutspendetermine beteiligen die Regierungen die Gesundheitsabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Die Blutspendedienste führen regelmäßig dezentrale Blutspendetermine durch. Es besteht für den Bürger die Möglichkeit, in Schulen, Gemeindezentren u.ä. Blut zu spenden.

    Wichtig ist, dass auch bei diesen Blutspendeterminen außerhalb der Blutspendezentralen die transfusionsrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Vorschriften zum Schutz des Spenders eingehalten werden. Auch an die hygienischen Bedingungen vor Ort werden große Anforderungen gestellt. Dies wird regelmäßig von den Gesundheitsabteilungen der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden geprüft.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Oberallgäu - SG 31 Gesundheitsamt (LRA OA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberallgäuer Platz 2

    87527 Sonthofen

    Postanschrift

    Oberallgäuer Platz 2

    87527 Sonthofen

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@lra-oa.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/588070011886Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8321 612-0

    Fax: +49 8321 612-369

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English