Blutspende; Überwachung der dezentralen Blutspendetermine
Zuständig für den Vollzug des Transfusionsgesetzes sind die Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken. Bei der Überwachung der dezentralen Blutspendetermine beteiligen die Regierungen die Gesundheitsabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden.
Beschreibung
Die Blutspendedienste führen regelmäßig dezentrale Blutspendetermine durch. Es besteht für den Bürger die Möglichkeit, in Schulen, Gemeindezentren u.ä. Blut zu spenden.
Wichtig ist, dass auch bei diesen Blutspendeterminen außerhalb der Blutspendezentralen die transfusionsrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Vorschriften zum Schutz des Spenders eingehalten werden. Auch an die hygienischen Bedingungen vor Ort werden große Anforderungen gestellt. Dies wird regelmäßig von den Gesundheitsabteilungen der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden geprüft.
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Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz - TFG)
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
- Verordnung über die Zuständigkeiten der Arzneimittelüberwachungsbehörden und zum Vollzug des Samenspenderregistergesetzes sowie des Gendiagnostikgesetzes (Arzneimittelüberwachungszuständigkeitsverordnung - ZustVAMÜB)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 27.10.2023