Blutspende; Überwachung der dezentralen Blutspendetermine

    Zuständig für den Vollzug des Transfusionsgesetzes sind die Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken. Bei der Überwachung der dezentralen Blutspendetermine beteiligen die Regierungen die Gesundheitsabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Die Blutspendedienste führen regelmäßig dezentrale Blutspendetermine durch. Es besteht für den Bürger die Möglichkeit, in Schulen, Gemeindezentren u.ä. Blut zu spenden.

    Wichtig ist, dass auch bei diesen Blutspendeterminen außerhalb der Blutspendezentralen die transfusionsrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Vorschriften zum Schutz des Spenders eingehalten werden. Auch an die hygienischen Bedingungen vor Ort werden große Anforderungen gestellt. Dies wird regelmäßig von den Gesundheitsabteilungen der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden geprüft.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Abt. 5 - Gesundheitsamt (LRA ND)

    Adresse

    Hausanschrift

    Müller-Gnadenegg-Weg 1

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Postfachadresse

    Postfach 1767

    86622 Neuburg a.d.Donau

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@neuburg-schorbenhausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/682966869714Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8431 57-500

    Fax: +49 8431 57-519

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English