Zwangsheirat; Beratung

    Opfer Von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen können sich beraten lassen.

    Beschreibung

    Nach deutschem Recht und deutscher Werteordnung beruht die Ehe auf der freien Willensentscheidung beider Ehepartner; sie ist somit Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit, die durch Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Grundgesetz geschützt ist.

    Werden Braut, Bräutigam oder beide Eheleute zur Heirat gezwungen, spricht man von einer Zwangsheirat. Die meisten Betroffenen sind Frauen und Mädchen. Oftmals sind es Angehörige, die ihre Kinder, Enkel, Nichten und Neffen zur Heirat zwingen.

    Zwangsheirat ist in Deutschland verboten und seit dem 1. Juli 2011 nach § 237 StGB strafbar. Derjenige, der eine andere Person zur Eingehung einer Ehe nötigt, wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren bestraft. Das Opfer einer Zwangsheirat macht sich nicht strafbar.

    Spezielle Beratung und Schutzangebote für Frauen, die von Zwangsheirat bedroht oder hiervon betroffen sind, bieten die Fachberatungsstellen JADWIGA in der Trägerschaft der ökumenischen "Stop dem Frauenhandel gGmbH", die Fachberatungsstellen vonSOLWODI Bayern e.V. sowie die Fachstelle Zwangsheirat Wüstenrose in Trägerschaft von IMMA e. V.

    Darüber hinaus bietet die anonyme Schutzeinrichtung "Scheherazade hilft" eine sichere Unterbringungsmöglichkeit für junge Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren. Diese ist unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/41 51 616 erreichbar.

    Seit März 2013 gibt es zudem das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, das 24 Stunden am Tag kostenfrei erreichbar ist unter der Nummer 08000 116 016.

    Ansprechpartner

    Beratungsstellen für Mädchen und Frauen, die von Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6912690305188Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Landratsamt Tirschenreuth (LRA TIR)

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    Voraussetzungen

    Sie sind von Zwangsheirat betroffen oder bedroht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt. Sie werden dort psychologisch unterstützt und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.

    In Notfällen oder wenn Sie akut von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich an die Polizei.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ehe, Gewalt, Heirat, Hochzeit, Selbstbestimmung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English