Verkehr mit Arzneimitteln und Wirkstoffen Überwachung

    Arzneimittel; Überwachung des Einzelhandels

    Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Für die Überwachung kommen insbesondere Drogeriemärkte, Drogerien, Reformhäuser, medizinischer Fachhandel, Warenhäuser, Lebensmittelgeschäfte, Bioläden, Sexshops sowie Fitness- und Bodybuilding-Zentren in Frage.

    Bei der Besichtigung des Gewerbebetriebes vor Ort wird insbesondere der hygienische Zustand von Betriebs- und Geschäftsräumen, Anlagen und deren Umgebung, Beförderungsmittel sowie Lagereinrichtungen überprüfen.

    Es wird darauf geachtet dass das Arzneimittelsortiment ausschließlich Präparate enthält, die nach dem Arzneimittelgesetz oder nach der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel freiverkäuflich ist.

    Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Die Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Als Sachkenntnisnachweis werden auch weitere bestimmte Prüfungen und Nachweise (z.B. pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, pharmazeutisch-technischer Assistent) anerkannt. Es wird festgestellt, ob eine sachkundige Person vorhanden ist.

    Ferner werden die Arzneimittel auf die sachgerechte Lagerung sowie auf Qualitätsmängel (sensorische feststellbare Mängel, Kennzeichnungsmängel, Verfalldatum) überprüft.

    Bei der Abgabe von Arzneimitteln im Reisegewerbe wird geprüft, dass nur für das Reisegewerbe freigegebene Fertigarzneimittel abgegeben werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Arzneimittel sachgerecht gelagert werden und beim Transport und Inverkehrbringen vor Licht, Temperatur, Witterungseinflüssen und Verunreinigungen geschützt sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Bamberg - SG Pass- und Meldewesen

    Adresse

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    Maximiliansplatz 3

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0239572866442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 87 1272

    Fax: +49 951 87 1972

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    Stadt Bamberg - SG Sicherheitsrecht

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    E-Mail: sicherheitsrecht@stadt.bamberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0306683974442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 87 1261

    Fax: +49 951 87 1970

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    Stadt Bamberg - Wahlamtsgeschäftsstelle

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    Maximiliansplatz 3

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0323461751442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 87 1199

    Fax: +49 951 87 1979

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 27.10.2023

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English