Verkehr mit Arzneimitteln und Wirkstoffen Überwachung

    Arzneimittel; Überwachung des Einzelhandels

    Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Für die Überwachung kommen insbesondere Drogeriemärkte, Drogerien, Reformhäuser, medizinischer Fachhandel, Warenhäuser, Lebensmittelgeschäfte, Bioläden, Sexshops sowie Fitness- und Bodybuilding-Zentren in Frage.

    Bei der Besichtigung des Gewerbebetriebes vor Ort wird insbesondere der hygienische Zustand von Betriebs- und Geschäftsräumen, Anlagen und deren Umgebung, Beförderungsmittel sowie Lagereinrichtungen überprüfen.

    Es wird darauf geachtet dass das Arzneimittelsortiment ausschließlich Präparate enthält, die nach dem Arzneimittelgesetz oder nach der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel freiverkäuflich ist.

    Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Die Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Als Sachkenntnisnachweis werden auch weitere bestimmte Prüfungen und Nachweise (z.B. pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, pharmazeutisch-technischer Assistent) anerkannt. Es wird festgestellt, ob eine sachkundige Person vorhanden ist.

    Ferner werden die Arzneimittel auf die sachgerechte Lagerung sowie auf Qualitätsmängel (sensorische feststellbare Mängel, Kennzeichnungsmängel, Verfalldatum) überprüft.

    Bei der Abgabe von Arzneimitteln im Reisegewerbe wird geprüft, dass nur für das Reisegewerbe freigegebene Fertigarzneimittel abgegeben werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Arzneimittel sachgerecht gelagert werden und beim Transport und Inverkehrbringen vor Licht, Temperatur, Witterungseinflüssen und Verunreinigungen geschützt sind.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Cham - Gesundheitsamt (LRA CHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Altenstadter Str. 7

    93413 Cham

    Postfachadresse

    Postfach 1432

    93404 Cham

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin!
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@lra.landkreis-cham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4178615016111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9971 78-450

    Fax: +49 9971 78-466

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English