Verkehr mit Arzneimitteln und Wirkstoffen Überwachung

    Arzneimittel; Überwachung des Einzelhandels

    Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Für die Überwachung kommen insbesondere Drogeriemärkte, Drogerien, Reformhäuser, medizinischer Fachhandel, Warenhäuser, Lebensmittelgeschäfte, Bioläden, Sexshops sowie Fitness- und Bodybuilding-Zentren in Frage.

    Bei der Besichtigung des Gewerbebetriebes vor Ort wird insbesondere der hygienische Zustand von Betriebs- und Geschäftsräumen, Anlagen und deren Umgebung, Beförderungsmittel sowie Lagereinrichtungen überprüfen.

    Es wird darauf geachtet dass das Arzneimittelsortiment ausschließlich Präparate enthält, die nach dem Arzneimittelgesetz oder nach der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel freiverkäuflich ist.

    Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Die Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Als Sachkenntnisnachweis werden auch weitere bestimmte Prüfungen und Nachweise (z.B. pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, pharmazeutisch-technischer Assistent) anerkannt. Es wird festgestellt, ob eine sachkundige Person vorhanden ist.

    Ferner werden die Arzneimittel auf die sachgerechte Lagerung sowie auf Qualitätsmängel (sensorische feststellbare Mängel, Kennzeichnungsmängel, Verfalldatum) überprüft.

    Bei der Abgabe von Arzneimitteln im Reisegewerbe wird geprüft, dass nur für das Reisegewerbe freigegebene Fertigarzneimittel abgegeben werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Arzneimittel sachgerecht gelagert werden und beim Transport und Inverkehrbringen vor Licht, Temperatur, Witterungseinflüssen und Verunreinigungen geschützt sind.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altötting - Sg. 15 - Gesundheits- und Veterinärwesen (LRA AÖ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pater-Joseph-Anton-Straße 14

    84503 Altötting

    Postanschrift

    Pater-Joseph-Anton-Straße 14

    84503 Altötting

    Kontakt

    E-Mail: funkpost.sg15@LRA-aoe.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/037187545748Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8671 502-0

    Fax: +49 8671 502-250

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Altötting - Sg. 63 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Futtermittelrecht (LRA AÖ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pater-Joseph-Anton-Straße 14

    84503 Altötting

    Postanschrift

    Pater-Joseph-Anton-Straße 14

    84503 Altötting

    Kontakt

    E-Mail: vamt7@lra-aoe.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/154631984748Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8671 502-0

    Fax: +49 8671 502-250

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 27.10.2023

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English