Tierhaltung; Beantragung einer Betriebsnummer

    Zur eindeutigen Identifikation muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt werden.

    Beschreibung

    Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine 12-stellige Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der Hi-Tier-Datenbank abgegebenen Meldungen zu einem Betrieb und wird u.a. für die Beantragung eines Equidenpasses benötigt.

    Die 12-stellige Betriebsnummer ist nach dem statistischen Gemeindeschlüssel aufgebaut: 2 Stellen Bundesland, 1 Stelle Regierungsbezirk, 2 Stellen Landkreis, 3 Stellen Gemeinde, 4 Stellen laufende Nummer, z.B. 05 123 456 7890. Optional kann zusätzlich der Länderschlüssel für Deutschland (276) vorangestellt werden, z.B. 276 05 176 148 9876.

    Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Sie ordnen außerdem der Registriernummer den zutreffenden Betriebstyp zu.

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d.Saale (AELF NS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Hahn-Str. 17

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Postanschrift

    Otto-Hahn-Str. 17

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-ns.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=08887660265Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/08887660265Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9771 6102-0

    Fax: +49 9771 6102-1500

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass (Kopie)
    • ggf. Kopie der Gründungsurkunde
    • ggf. Pacht-/Kaufvertrag

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 22.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English