Tierhaltung; Beantragung einer Betriebsnummer
Beschreibung
Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine 12-stellige Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der Hi-Tier-Datenbank abgegebenen Meldungen zu einem Betrieb und wird u.a. für die Beantragung eines Equidenpasses benötigt.
Die 12-stellige Betriebsnummer ist nach dem statistischen Gemeindeschlüssel aufgebaut: 2 Stellen Bundesland, 1 Stelle Regierungsbezirk, 2 Stellen Landkreis, 3 Stellen Gemeinde, 4 Stellen laufende Nummer, z.B. 05 123 456 7890. Optional kann zusätzlich der Länderschlüssel für Deutschland (276) vorangestellt werden, z.B. 276 05 176 148 9876.
Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Sie ordnen außerdem der Registriernummer den zutreffenden Betriebstyp zu.
Ansprechpartner
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt i.d.OPf. Dienstort Neumarkt i.d.OPf. (AELF NA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Straße 10
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Kontakt
E-Mail: poststelle@aelf-na.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80665402272Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9181 4508-0
Fax: +49 9181 6024-1222
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass (Kopie)
- ggf. Kopie der Gründungsurkunde
- ggf. Pacht-/Kaufvertrag
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 22.01.2024