Tierhaltung; Beantragung einer Betriebsnummer

    Zur eindeutigen Identifikation muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt werden.

    Beschreibung

    Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine 12-stellige Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der Hi-Tier-Datenbank abgegebenen Meldungen zu einem Betrieb und wird u.a. für die Beantragung eines Equidenpasses benötigt.

    Die 12-stellige Betriebsnummer ist nach dem statistischen Gemeindeschlüssel aufgebaut: 2 Stellen Bundesland, 1 Stelle Regierungsbezirk, 2 Stellen Landkreis, 3 Stellen Gemeinde, 4 Stellen laufende Nummer, z.B. 05 123 456 7890. Optional kann zusätzlich der Länderschlüssel für Deutschland (276) vorangestellt werden, z.B. 276 05 176 148 9876.

    Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Sie ordnen außerdem der Registriernummer den zutreffenden Betriebstyp zu.

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen (AELF HK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Diesel-Ring 1a

    83607 Holzkirchen

    Postanschrift

    Rudolf-Diesel-Ring 1a

    83607 Holzkirchen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-hk.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=63220963271Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63220963271Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8024 46039-0

    Fax: +49 8024 46039-1111

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass (Kopie)
    • ggf. Kopie der Gründungsurkunde
    • ggf. Pacht-/Kaufvertrag

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 22.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English