Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune
Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.
Beschreibung
Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 5% beträgt. Gleiches gilt für jeden Landkreis gemäß Art. 82 Abs. 3 Landkreisordnung und für jeden Bezirk gemäß Art. 80 Abs. 3 Bezirksordnung.
Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 Gemeindeordnung (bzw. Art. 75 Landkreisordnung oder Art. 73 Bezirksordnung), die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung (bzw. Art. 82 Abs. 1 Nr. 5 Landkreisordnung oder Art. 80 Abs. 1 Nr. 5 Bezirksordnung), die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde, des Landkreises oder des Bezirks dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und für die Bürgerinnen und Bürger transparent bleibt.
Ansprechpartner
Bezirk Schwaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86147 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-schwaben.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=38553769385Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38553769385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3101-0
Fax: +49 821 3101-200
Internet
Landratsamt Neu-Ulm - FB 13 - Finanzen und Beteiligungen (LRA NU)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1725
89207 Neu-Ulm
Kontakt
E-Mail: dominic.tausend@lra.neu-ulm.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/737304372624Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-80999
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth - Finanzen und Kasse
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: finanzen@vg-pfaffenhofen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/834741951772Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 7302 9600-0
Fax: +49 7302 9600-96
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 94 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
- Art. 87 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
- Art. 82 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
- Art. 75 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
- Art. 80 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
- Art. 73 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.12.2023