Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune
Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.
Beschreibung
Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 5% beträgt. Gleiches gilt für jeden Landkreis gemäß Art. 82 Abs. 3 Landkreisordnung und für jeden Bezirk gemäß Art. 80 Abs. 3 Bezirksordnung.
Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 Gemeindeordnung (bzw. Art. 75 Landkreisordnung oder Art. 73 Bezirksordnung), die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung (bzw. Art. 82 Abs. 1 Nr. 5 Landkreisordnung oder Art. 80 Abs. 1 Nr. 5 Bezirksordnung), die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde, des Landkreises oder des Bezirks dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und für die Bürgerinnen und Bürger transparent bleibt.
Ansprechpartner
Bezirk Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 617
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-mittelfranken.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=04998215385Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04998215385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 4664-0
Fax: +49 981 4664-90999
Internet
Landratsamt Nürnberger Land (LRA LAU)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91205 Lauf a.d.Pegnitz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@nuernberger-land.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=29664709422Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29664709422Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9123 950-0
Fax: +49 9123 950-8009
Internet
Markt Neuhaus a.d.Pegnitz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Unterer Markt 9
91284 Neuhaus a.d.Pegnitz
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@neuhaus-pegnitz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32663638653Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9156 9291-0
Fax: +49 9156 9291-17
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 94 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
- Art. 87 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
- Art. 82 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
- Art. 75 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
- Art. 80 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
- Art. 73 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.12.2023