Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune
Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.
Beschreibung
Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 5% beträgt. Gleiches gilt für jeden Landkreis gemäß Art. 82 Abs. 3 Landkreisordnung und für jeden Bezirk gemäß Art. 80 Abs. 3 Bezirksordnung.
Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 Gemeindeordnung (bzw. Art. 75 Landkreisordnung oder Art. 73 Bezirksordnung), die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung (bzw. Art. 82 Abs. 1 Nr. 5 Landkreisordnung oder Art. 80 Abs. 1 Nr. 5 Bezirksordnung), die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde, des Landkreises oder des Bezirks dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und für die Bürgerinnen und Bürger transparent bleibt.
Ansprechpartner
Bezirk Oberpfalz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100165
93001 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-oberpfalz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71442661384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 9100-0
Fax: +49 941 9100-1112
Internet
Landratsamt Amberg-Sulzbach (LRA AS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1754
92207 Amberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: poststelle@amberg-sulzbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25775964391Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25775964391Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9621 39-0
Fax: +49 9621 37605-0
Internet
Gemeinde Ursensollen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 1
92289 Ursensollen
Kontakt
E-Mail: gemeinde@ursensollen.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=46329859749Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/46329859749Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9628 9239-0
Fax: +49 9628 9239-19
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 94 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
- Art. 87 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
- Art. 82 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
- Art. 75 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
- Art. 80 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
- Art. 73 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.12.2023