Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung
Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.
Beschreibung
Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert. Waldbesitzern verpflichten sich, fünf bzw. zwölf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.
Insbesondere Mittel- und Niederwäldern, Biberlebensräumen, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotopbäume, Altholzinseln und Totholz (ggf. auch nach natürlichen Störungsereignissen wie Windwurf) bzw. ein vollständiger Nutzungsverzicht werden gefördert.
Durch die Förderung werden die Einkommensverluste bzw. zusätzliche Kosten ausgeglichen.
Ansprechpartner
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg (AELF AU)
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Postfach 1164
86382 Stadtbergen
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86551 Aichach
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Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
! Bauamt: Dienstag + Mittwoch ganztägig geschlossen !
Kfz-Zulassung in Aichach und Friedberg:
Annahmeschluss ist vormittags um 12:00 Uhr, Montag Nachmittag um 15.30 Uhr, Donnerstag Nachmittag um 17.30 Uhr.
Führerscheinstelle: um Wartezeiten zu minimieren empfehlen wir unsere Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-aic-fdb.bayern.de
De-Mail: info@landratsamt-aic-fdb.de-mail.de
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Telefon Festnetz: +49 8251 92-0
Fax: +49 8251 92-371
Internet
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg Außenstelle Friedberg (AELF AU)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1111
86301 Friedberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@aelf-au.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=41776552264Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5793285780102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 43002-3000
Fax: +49 821 43002-3333
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg Außenstelle Biburg (AELF AU)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rommelsrieder Str. 9
86420 Diedorf
Kontakt
E-Mail: poststelle@aelf-au.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=41776552264Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9178392562111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 43002-2000
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Interessierte Waldbesitzende wenden sich im ersten Schritt an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde oder das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie erhalten dort Informationen, welche Förderungen möglich sind und Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen.
Die Antragstellung ist in einem jährlich festgelegten Zeitraum (in der Regel im November bis Mai) beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.10.2023