Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung
Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.
Beschreibung
Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert. Waldbesitzern verpflichten sich, fünf bzw. zwölf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.
Insbesondere Mittel- und Niederwäldern, Biberlebensräumen, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotopbäume, Altholzinseln und Totholz (ggf. auch nach natürlichen Störungsereignissen wie Windwurf) bzw. ein vollständiger Nutzungsverzicht werden gefördert.
Durch die Förderung werden die Einkommensverluste bzw. zusätzliche Kosten ausgeglichen.
Ansprechpartner
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt (AELF SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ignaz-Schön-Str. 30
97421 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: poststelle@aelf-sw.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=11554308269Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/11554308269Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 8087-10
Fax: +49 9721 8087-1555
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Landratsamt Haßberge - FB 34 Wasserrecht u. Naturschutz (LRA HAS)
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Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
De-Mail: poststelle@hassberge.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/061076850739Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9521 27-0
Fax: +49 9521 27-101
Internet
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt Außenstelle Hofheim i.UFr. (AELF SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Landgerichtsstr. 12
97461 Hofheim i.UFr.
Kontakt
E-Mail: poststelle@aelf-sw.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=11554308269Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5457730240102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 8087-2100
Fax: +49 9721 8087-2150
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Interessierte Waldbesitzende wenden sich im ersten Schritt an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde oder das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie erhalten dort Informationen, welche Förderungen möglich sind und Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen.
Die Antragstellung ist in einem jährlich festgelegten Zeitraum (in der Regel im November bis Mai) beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.10.2023