Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung
Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.
Beschreibung
Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert. Waldbesitzern verpflichten sich, fünf bzw. zwölf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.
Insbesondere Mittel- und Niederwäldern, Biberlebensräumen, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotopbäume, Altholzinseln und Totholz (ggf. auch nach natürlichen Störungsereignissen wie Windwurf) bzw. ein vollständiger Nutzungsverzicht werden gefördert.
Durch die Förderung werden die Einkommensverluste bzw. zusätzliche Kosten ausgeglichen.
Ansprechpartner
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach (AELF CK)
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Postfachadresse
Postfach 3155
96420 Coburg
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E-Mail: poststelle@aelf-ck.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26332099266Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9561 769-1104
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Landratsamt Lichtenfels - Sachgebiet 34 Umweltzentrum (LRA LIF)
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96215 Lichtenfels
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Mo 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do 7:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:45 Uhr - 12:00 Uhr
Weitere Infos siehe:
Öffnungszeiten und Anfahrt zum Landratsamt Lichtenfels
und nach Vereinbarung
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0995146466403Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9571 18-1099
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach Dienstort Coburg Außenstelle Lichtenfels (AELF CK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kronacher Str. 23
96215 Lichtenfels
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E-Mail: poststelle@aelf-ck.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5189285808102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 769-2000
Fax: +49 9561 769-2030
Internet
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach Dienstort Coburg Außenstelle Bad Staffelstein (AELF CK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lichtenfelser Str. 9
96231 Bad Staffelstein
Kontakt
E-Mail: poststelle@aelf-ck.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5206063585102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 769-2100
Fax: +49 9561 769-2190
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Interessierte Waldbesitzende wenden sich im ersten Schritt an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde oder das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie erhalten dort Informationen, welche Förderungen möglich sind und Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen.
Die Antragstellung ist in einem jährlich festgelegten Zeitraum (in der Regel im November bis Mai) beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.10.2023