Förderung für Natur- und Artenschutz im Wald Bewilligung

    Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung

    Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.

    Beschreibung

    Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

    Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert. Waldbesitzern verpflichten sich, fünf bzw. zwölf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.

    Insbesondere Mittel- und Niederwäldern, Biberlebensräumen, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotopbäume, Altholzinseln und Totholz (ggf. auch nach natürlichen Störungsereignissen wie Windwurf) bzw. ein vollständiger Nutzungsverzicht werden gefördert.

    Durch die Förderung werden die Einkommensverluste bzw. zusätzliche Kosten ausgeglichen.

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg Dienstort Münchberg (AELF BM)

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    Hausanschrift

    Helmbrechtser Straße 22

    95213 Münchberg

    Postanschrift

    Helmbrechtser Straße 22

    95213 Münchberg

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    Fax: +49 9251 878-1200

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    Stadt Hof - Sachgebiet Umwelt

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    Di 08:00 Uhr - 11:45 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:45 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:45 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: umwelt@stadt-hof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3948983761514Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 9281 815-1199

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    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg Dienstort Münchberg Außenstelle Bad Steben (AELF BM)

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    Hausanschrift

    Pfaffensteig 5

    95138 Bad Steben

    Postfachadresse

    Postfach 1206

    95133 Bad Steben

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-bm.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5256396916102Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9251 878-2118

    Fax: +49 9251 878-2120

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Interessierte Waldbesitzende wenden sich im ersten Schritt an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde oder das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie erhalten dort Informationen, welche Förderungen möglich sind und Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen.

    Die Antragstellung ist in einem jährlich festgelegten Zeitraum (in der Regel im November bis Mai) beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English