Förderung für Natur- und Artenschutz im Wald Bewilligung

    Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung

    Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.

    Beschreibung

    Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

    Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert. Waldbesitzern verpflichten sich, fünf bzw. zwölf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.

    Insbesondere Mittel- und Niederwäldern, Biberlebensräumen, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotopbäume, Altholzinseln und Totholz (ggf. auch nach natürlichen Störungsereignissen wie Windwurf) bzw. ein vollständiger Nutzungsverzicht werden gefördert.

    Durch die Förderung werden die Einkommensverluste bzw. zusätzliche Kosten ausgeglichen.

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen (AELF RG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bodenmaiser Str. 25

    94209 Regen

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    Bodenmaiser Str. 25

    94209 Regen

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    Landratsamt Regen (LRA REG)

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    Poschetsrieder Str. 16

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    Postfach 1220

    94202 Regen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra.landkreis-regen.de

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    Fax: +49 9921 601-100

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    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen Außenstelle Waldkirchen (AELF RG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 18

    94065 Waldkirchen

    Postanschrift

    Bahnhofstr. 18

    94065 Waldkirchen

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    E-Mail: poststelle@aelf-rg.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=81332064273Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5927507996102Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9921 608-0

    Fax: +49 9921 608-2258

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    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Interessierte Waldbesitzende wenden sich im ersten Schritt an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde oder das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie erhalten dort Informationen, welche Förderungen möglich sind und Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen.

    Die Antragstellung ist in einem jährlich festgelegten Zeitraum (in der Regel im November bis Mai) beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English