Förderung für Natur- und Artenschutz im Wald Bewilligung

    Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung

    Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.

    Beschreibung

    Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

    Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert. Waldbesitzern verpflichten sich, fünf bzw. zwölf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.

    Insbesondere Mittel- und Niederwäldern, Biberlebensräumen, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotopbäume, Altholzinseln und Totholz (ggf. auch nach natürlichen Störungsereignissen wie Windwurf) bzw. ein vollständiger Nutzungsverzicht werden gefördert.

    Durch die Förderung werden die Einkommensverluste bzw. zusätzliche Kosten ausgeglichen.

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau (AELF PA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Innstr. 71

    94036 Passau

    Postanschrift

    Innstr. 71

    94036 Passau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-pa.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=14220956273Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14220956273Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 9593-30

    Fax: +49 851 9593-4424

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Passau (LRA PA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 11

    94032 Passau

    Postfachadresse

    Postfach 1972

    94009 Passau

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de

    De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=97442479423Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/97442479423Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 397-0

    Fax: +49 851 2894

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Interessierte Waldbesitzende wenden sich im ersten Schritt an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde oder das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie erhalten dort Informationen, welche Förderungen möglich sind und Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen.

    Die Antragstellung ist in einem jährlich festgelegten Zeitraum (in der Regel im November bis Mai) beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English