Förderung für Natur- und Artenschutz im Wald Bewilligung

    Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung

    Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.

    Beschreibung

    Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

    Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert. Waldbesitzern verpflichten sich, fünf bzw. zwölf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.

    Insbesondere Mittel- und Niederwäldern, Biberlebensräumen, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotopbäume, Altholzinseln und Totholz (ggf. auch nach natürlichen Störungsereignissen wie Windwurf) bzw. ein vollständiger Nutzungsverzicht werden gefördert.

    Durch die Förderung werden die Einkommensverluste bzw. zusätzliche Kosten ausgeglichen.

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB (AELF WM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Krumpperstr. 18-20

    82362 Weilheim i.OB

    Postanschrift

    Krumpperstr. 18-20

    82362 Weilheim i.OB

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-wm.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=82665388275Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/82665388275Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 881 994-0

    Fax: +49 881 994-1111

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB Außenstelle Schongau (AELF WM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsgerichtstraße 2

    86956 Schongau

    Postanschrift

    Amtsgerichtstraße 2

    86956 Schongau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-wm.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=82665388275Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4987952484102Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 881 994-0

    Fax: +49 881 994-2011

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Arbeitsbereich 321: Naturschutz, Landwirtschaft, Pflanzenschutz und Bergrecht (LRA GAP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olympiastr. 10

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1563

    82455 Garmisch-Partenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Naturschutz@LRA-GAP.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6061730212102Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8821 751-1

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Interessierte Waldbesitzende wenden sich im ersten Schritt an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde oder das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie erhalten dort Informationen, welche Förderungen möglich sind und Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen.

    Die Antragstellung ist in einem jährlich festgelegten Zeitraum (in der Regel im November bis Mai) beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English