Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung
Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.
Beschreibung
Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert. Waldbesitzern verpflichten sich, fünf bzw. zwölf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.
Insbesondere Mittel- und Niederwäldern, Biberlebensräumen, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotopbäume, Altholzinseln und Totholz (ggf. auch nach natürlichen Störungsereignissen wie Windwurf) bzw. ein vollständiger Nutzungsverzicht werden gefördert.
Durch die Förderung werden die Einkommensverluste bzw. zusätzliche Kosten ausgeglichen.
Ansprechpartner
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen a.d.Ilm (AELF IP)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 210242
85017 Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: poststelle@aelf-ip.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28332085269Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 3109-0
Fax: +49 841 3109-2444
Internet
Stadt Ingolstadt - Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: umweltamt@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2170796853438Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-2541
Fax: +49 841 305-2543
Internet
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen a.d.Ilm Dienstort Ingolstadt Außenstelle Eichstätt (AELF IP)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Residenzplatz 12
85072 Eichstätt
Kontakt
E-Mail: poststelle@aelf-ip.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5642285787102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 3109-0
Fax: +49 841 3109-3854
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Interessierte Waldbesitzende wenden sich im ersten Schritt an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde oder das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie erhalten dort Informationen, welche Förderungen möglich sind und Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen.
Die Antragstellung ist in einem jährlich festgelegten Zeitraum (in der Regel im November bis Mai) beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.10.2023