• Adelzhausen (Landkreis Aichach-Friedberg, Bayern)
Urkunden Beglaubigung durch Apostille

Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille

Wenn Sie eine Urkunde eines bayerischen Gerichts oder Notars im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.

Beschreibung

Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbescheinigung. Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist. Sie tritt nur bei den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation an die Stelle der Legalisation.

Es gibt internationale Abkommen, wonach bestimmte Urkunden von der Apostille befreit sind.

Die Amtsgerichte bzw. Landgerichte beglaubigen durch Erteilung einer Apostille z. B. deutsche Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen, gerichtliche Urkunden, notarielle Urkunden und Übersetzungen.

Urkunden, die

  • vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz,
  • vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof,
  • dem Bayerischen Obersten Landesgericht und
  • der früheren Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Obersten Landesgericht

ausgestellt wurden, werden vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz apostilliert.

Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (StMJ)

Adresse

Hausanschrift

Prielmayerstr. 7

80335 München

Postanschrift

80097 München

Öffnungszeiten


nur nach Vereinbarung

Kontakt

E-Mail: poststelle@stmj.bayern.de

Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61110450142Sicheres Kontaktformular

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61110450142Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 89 5597-01

Fax: +49 9621 96241-0179

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Landgericht Augsburg (LG A)

Adresse

Hausanschrift

Am Alten Einlaß 1

86150 Augsburg

Postanschrift

86142 Augsburg

Öffnungszeiten

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


Zugang zu Gerichtsverhandlungen ab 8:00 Uhr

Beglaubigung von Legalisationen und Apostillen nunmehr im Strafjustizzentrum, Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg

Kontakt

E-Mail: Poststelle@lg-a.bayern.de

Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=59665899165Elektronischer Rechtsverkehr

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59665899165Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 821 3105-0

Fax: +49 821 3105-2372

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Urkunde des Gerichts oder Notars im Original

Voraussetzungen

Sie möchten eine gerichtliche oder notarielle Urkunde im Ausland verwenden (z. B. wenn Sie im Ausland arbeiten, heiraten oder ein Kind adoptieren möchten) und benötigen eine Apostille.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können eine Apostille für ein Urteil, einen Beschluss oder eine Entscheidung eines deutschen Gerichts, eine Urkunde eines Gerichts oder eines Notars oder für eine Übersetzung formlos mit einem kurzen Brief bei dem Amts- oder Landgericht beantragen, in dessen Geschäftsbezirk das Dokument erstellt wurde. 

Apostillen für Urkunden, die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dem Bayerischen Obersten Landesgericht und der früheren Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Obersten Landesgericht ausgestellt wurden, müssen Sie beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz beantragen.

Beim Postversand muss unbedingt das Land angegeben werden, für welches die Urkunde benötigt wird. Dabei sind generell die Original-Dokumente beizufügen. Die Urkunden können auch persönlich abgegeben werden.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Für die Fertigstellung der Urkunde muss eine Bearbeitungszeit von 2-3 Werktagen gerechnet werden.

Kosten

Für die Erteilung der Apostille sind Rahmengebühren vorgesehen.

Für jede Urkunde ist mit einer Gebühr von etwa 25,00 EUR zu rechnen.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie eine Apostille für eine Urkunde benötigen, die von einer bayerischen Landesbehörde oder Kommune ausgestellt wurde, ist die Regierung, in deren Bezirk die Urkunde ausgestellte wurde, zuständig (siehe unter "Verwandte Themen").

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 08.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English