Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, wird im Melderecht zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung unterschieden. Wohnungen im Ausland bleiben bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung unberücksichtigt, auch wenn sie die objektiven Kriterien einer Hauptwohnung erfüllen würden.

    Die Hauptwohnung von alleinstehenden Personen ist deren vorwiegend benutzte Wohnung. Haben Sie mehrere Wohnungen, ist die Wohnung Hauptwohnung, die von Ihnen zeitlich überwiegend genutzt wird. Bei der zeitlichen Berechnung wird auf ein Jahr abgestellt. Führt der Vergleich der Aufenthaltszeiten in der jeweiligen Wohnung zu keinem eindeutigen Ergebnis, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Zu den Lebensbeziehungen gehören Beziehungen zu Eltern, Partnern, Freunden, Bindungen an einen Beruf, an Vereine, Kirchengemeinden oder Parteien, etc.

    Hauptwohnung eines verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Einwohners ist die überwiegend von der Familie gemeinsam genutzte Wohnung. Wenn Sie neben der Familienwohnung eine weitere Wohnung haben, ist diese die Nebenwohnung. Die zeitliche Dauer des Aufenthalts bleibt bei Verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Einwohnern unberücksichtigt.

    Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Einwohnern, die dauernd getrennt leben, gelten die gleichen Kriterien wie für alleinstehende Personen.

    Bei minderjährigen Personen ist die Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird. Bei einem entsprechenden Antrag gilt dies auch für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben.

    In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Heideck

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 24

    91180 Heideck

    Postanschrift

    Marktplatz 24

    91180 Heideck

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@heideck.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=66442346452Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66442346452Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9177 4940-0

    Fax: +49 9177 4940-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Bestätigungen des Arbeitgebers über Arbeitszeiten (Aufenthalt am Ort)
    • ggf. Fahrtenbuch
    • ggf. weitere (persönliche) Unterlagen, die eine Beurteilung zulassen, welche Wohnung überwiegend genutzt wird

    Voraussetzungen

    Sie haben mindestens zwei Wohnungen im Bundesgebiet.

    Ausschlaggebende Kriterien für die Bestimmung einer Haupt- oder Nebenwohnung können, neben der zeitlichen Nutzungsdauer, sein: Alter, Familienstand, Arbeitsstelle, familiäre Bindungen, der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.

    Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die gegebenenfalls die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 25.01.2024

    Stichwörter

    gemeldet, Hauptwohnsitz, Hauptwohnung, melden, Meldewesen, Nebenwohnsitz, Nebenwohnungen, umgezogen, umziehen, Umzug, umzumelden, wohnen, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzanmeldung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English