Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Beschreibung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, wird im Melderecht zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung unterschieden. Wohnungen im Ausland bleiben bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung unberücksichtigt, auch wenn sie die objektiven Kriterien einer Hauptwohnung erfüllen würden.
Die Hauptwohnung von alleinstehenden Personen ist deren vorwiegend benutzte Wohnung. Haben Sie mehrere Wohnungen, ist die Wohnung Hauptwohnung, die von Ihnen zeitlich überwiegend genutzt wird. Bei der zeitlichen Berechnung wird auf ein Jahr abgestellt. Führt der Vergleich der Aufenthaltszeiten in der jeweiligen Wohnung zu keinem eindeutigen Ergebnis, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Zu den Lebensbeziehungen gehören zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Hauptwohnung eines verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.
Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Einwohnern, die dauernd getrennt leben, gelten die gleichen Kriterien wie für alleinstehende Personen.
Bei minderjährigen Personen ist die Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird. Bei einem entsprechenden Antrag gilt dies auch für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben.
In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Lenggries - 1.3 Einwohnermeldeamt, Gewerbewesen, Wahlamt, Passamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
83661 Lenggries
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 18:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind (nach vorhergehender, telefonischer Absprache) selbstverständlich möglich und in Einzelfällen - z. B. bei umfangreichen und komplizierten Sachverhalten oder in vertraulichen Angelegenheiten - erwünscht! Dadurch wird dem Bürger eine eingehende und fundierte Beratung gewährleistet.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4702601548140Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8042 5008-0
Fax: +49 8042 5008-101
erforderliche Unterlagen
- ggf. Bestätigungen des Arbeitgebers über Arbeitszeiten (Aufenthalt am Ort)
- ggf. Fahrtenbuch
- ggf. weitere (persönliche) Unterlagen, die eine Beurteilung zulassen, welche Wohnung überwiegend genutzt wird
Voraussetzungen
Sie haben mindestens zwei Wohnungen im Bundesgebiet.
Ausschlaggebende Kriterien für die Bestimmung einer Haupt- oder Nebenwohnung können, neben der zeitlichen Nutzungsdauer, sein: Alter, Familienstand, Arbeitsstelle, familiäre Bindungen, der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.
Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die gegebenenfalls die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024
Stichwörter
gemeldet, Hauptwohnsitz, Hauptwohnung, melden, Meldewesen, Nebenwohnsitz, Nebenwohnungen, umgezogen, umziehen, Umzug, umzumelden, wohnen, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzanmeldung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung