Staatlicher Hochschulbau; Informationen
Beschreibung
Die Staatlichen Bauämter erfüllen die Bauaufgaben von Universitäten inkl. Klinika sowie Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Sie beraten die Bauherren in allen baulichen und baurechtlichen Fragen. Das Spektrum reicht dabei von der Projektentwicklung über die schlüsselfertige Erstellung von Gebäuden bis hin zum Bauunterhalt. Die Aufgaben umfassen gleichermaßen den Bau von Operationssälen oder Forschungslaboratorien wie auch die Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Wohnheimen. Bei allen Bauaufgaben vertreten sie den Freistaat Bayern als Bauherren und nehmen Planungs-, Bauleitungs- und Projektmanagementaufgaben in derselben Weise wahr.
Die Regierungen sind für grundsätzliche Angelegenheiten des Hochschulbaus zuständig und Ansprechpartner der Staatlichen Bauämter. Bei den unterschiedlichsten Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen unterstützen sie die Staatlichen Bauämter planungs- und ausführungsbegleitend und wirken in besonderen Fällen bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung mit. Den Regierungen obliegt die allgemeine Fachaufsicht über den Bereich Hochbau bzw. Hochschulbau der Staatlichen Bauämter im Regierungsbezirk.
Zentrale Angelegenheiten des Hochschulbaus werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wahrgenommen.
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 22 12 53
80502 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmb.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=0444348208Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0444348208Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2192-02
Fax: +49 89 2192-13350
Internet
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 30.1 – Hochbau (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/105970558635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 30.2 – Energie- und Betriebstechnik (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/273748328635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Staatliches Bauamt Landshut (StBA LA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 4036
84016 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stbala.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=41666025138Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41666025138Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 9254-001
Fax: +49 871 9254-300
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024