Strafverfahren; Zeugenbetreuung
Beschreibung
Bei allen bayerischen Amtsgerichten und Landgerichten sind Zeugenbetreuungsstellen eingerichtet, die die Belastung von Zeugen durch Gerichtsverfahren verringern sollen. Die Zeugenbetreuungsstellen stehen Ihnen in erster Linie zur Verfügung, wenn Sie Zeuge im Strafverfahren sind; an einigen Gerichten beraten die Zeugenberatungsstellen allerdings auch Zeugen im Zivilverfahren.
Die Zeugenbetreuerinnen und Zeugenbetreuer stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, um in verständlicher Form allgemeine Fragen zum Verfahrensablauf und zur Zeugenvernehmung zu beantworten. Vielfach existieren auch besondere Warteräume für Zeugen. Eine Betreuung minderjähriger Kinder während der Vernehmung ist durch die Zeugenbetreuerinnen und Zeugenbetreuer grundsätzlich nicht möglich. Wenn Sie die entsprechenden Informationen nicht ohnehin bereits mit der Ladung erhalten haben, können Sie die Adresse und Telefonnummer der für Sie zuständigen Zeugenbetreuungsstelle im Internet auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz einsehen (siehe "Weiterführende Links") oder direkt bei den Gerichten erfragen.
Ansprechpartner
Landgericht Augsburg (LG A)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86142 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zugang zu Gerichtsverhandlungen ab 8:00 Uhr
Beglaubigung von Legalisationen und Apostillen nunmehr im Strafjustizzentrum, Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg
Kontakt
E-Mail: Poststelle@lg-a.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=59665899165Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59665899165Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3105-0
Fax: +49 821 3105-2372
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 13.08.2024
Stichwörter
Zeugenbetreuungsstelle