Zeugenladung

    Zeuge vor Gericht; Vorladung

    Einer Vorladung als Zeuge ist stets Folge zu leisten. Ein Ausbleiben oder eine grundlose Verweigerung der Aussage kann empfindliche Folgen haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Zeuge in einem Straf- oder Zivilprozess geladen werden, sind Sie verpflichtet, zu dem genannten Termin bei Gericht zu erscheinen. Bei einem Ausbleiben müssen Sie damit rechnen, dass ein Ordnungsgeld – bei Nichtzahlung sogar Ordnungshaft – verhängt wird und Ihnen die Kosten des Termins, in dem wegen Ihrer Abwesenheit nicht verhandelt werden konnte, auferlegt werden. Ferner kann Ihr Ausbleiben eine zwangsweise Vorführung durch die Polizei zur Folge haben.

    Ein Zeuge ist grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Ein Aussageverweigerungsrecht besteht nur unter besonderen Umständen, etwa bei nahen Angehörigen des Angeklagten bzw. der Prozessparteien. Hierüber werden Sie zu Beginn Ihrer Aussage belehrt. Sie brauchen auch keine Angaben zu machen, durch die Sie sich selbst oder einen Ihrer nahen Angehörigen in Gefahr bringen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Im Fall einer unberechtigten Aussageverweigerung droht Ihnen wiederum Ordnungsgeld – ggf. Ordnungshaft –, die Auferlegung der Kosten und u.U. sogar eine Inhaftnahme zur Erzwingung der Aussage.

    Wenn Sie am Tag des Termins bereits andere Verpflichtungen haben, bedenken Sie bitte, dass neben Ihnen noch weitere Personen am Termin teilnehmen werden. Diese haben ein berechtigtes Interesse, dass der Fall so bald wie möglich entschieden wird oder dass eine notwendige Terminsverlegung möglichst früh mitgeteilt wird. Sie sind daher grundsätzlich verpflichtet, Ihre Verhinderung und die Gründe dem Gericht umgehend mitzuteilen und ggf. zu belegen. Von der Pflicht, zum Termin zu kommen, sind Sie erst dann befreit, wenn Ihnen dies vom Gericht ausdrücklich mitgeteilt wird; im Zweifel empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage.

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Nürnberg (OLG N)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürther Str. 110

    90429 Nürnberg

    Postanschrift

    Fürther Str. 110

    90429 Nürnberg

    Öffnungszeiten


    Das Gebäude ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr für den Besucherverkehr geöffnet.

    Der Zugang zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen wird auch außerhalb der Öffnungszeiten ermöglicht.

    Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle sowie für Befreiungssachen: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr.

    Aus Sicherheitsgründen muss beim Betreten der Justizgebäude mit Einlasskontrollen gerechnet werden.

    Hinweis: Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.verwaltung@olg-n.bayern.de

    De-Mail: olg-nuernberg@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=12110443144Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/12110443144Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 321-01

    Fax: +49 9621 96241-1119

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsgericht Schwabach (AG SC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißenburger Str. 8

    91126 Schwabach

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    91124 Schwabach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-sc.bayern.de

    De-Mail: ag-schwabach@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=54999265158Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54999265158Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9122 1807-0

    Fax: +49 9122 1807-199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landgericht Nürnberg-Fürth (LG N FÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürther Straße 110

    90429 Nürnberg

    Postanschrift

    Fürther Straße 110

    90429 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lg-nfue.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=92554791164Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92554791164Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 321-01

    Fax: +49 911 321-2878

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 03.08.2023

    Stichwörter

    Zeugenladung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English