Zeugenladung

    Zeuge vor Gericht; Vorladung

    Einer Vorladung als Zeuge ist stets Folge zu leisten. Ein Ausbleiben oder eine grundlose Verweigerung der Aussage kann empfindliche Folgen haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Zeuge in einem Straf- oder Zivilprozess geladen werden, sind Sie verpflichtet, zu dem genannten Termin bei Gericht zu erscheinen. Bei einem Ausbleiben müssen Sie damit rechnen, dass ein Ordnungsgeld – bei Nichtzahlung sogar Ordnungshaft – verhängt wird und Ihnen die Kosten des Termins, in dem wegen Ihrer Abwesenheit nicht verhandelt werden konnte, auferlegt werden. Ferner kann Ihr Ausbleiben eine zwangsweise Vorführung durch die Polizei zur Folge haben.

    Ein Zeuge ist grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Ein Aussageverweigerungsrecht besteht nur unter besonderen Umständen, etwa bei nahen Angehörigen des Angeklagten bzw. der Prozessparteien. Hierüber werden Sie zu Beginn Ihrer Aussage belehrt. Sie brauchen auch keine Angaben zu machen, durch die Sie sich selbst oder einen Ihrer nahen Angehörigen in Gefahr bringen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Im Fall einer unberechtigten Aussageverweigerung droht Ihnen wiederum Ordnungsgeld – ggf. Ordnungshaft –, die Auferlegung der Kosten und u.U. sogar eine Inhaftnahme zur Erzwingung der Aussage.

    Wenn Sie am Tag des Termins bereits andere Verpflichtungen haben, bedenken Sie bitte, dass neben Ihnen noch weitere Personen am Termin teilnehmen werden. Diese haben ein berechtigtes Interesse, dass der Fall so bald wie möglich entschieden wird oder dass eine notwendige Terminsverlegung möglichst früh mitgeteilt wird. Sie sind daher grundsätzlich verpflichtet, Ihre Verhinderung und die Gründe dem Gericht umgehend mitzuteilen und ggf. zu belegen. Von der Pflicht, zum Termin zu kommen, sind Sie erst dann befreit, wenn Ihnen dies vom Gericht ausdrücklich mitgeteilt wird; im Zweifel empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage.

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Bamberg (OLG BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmsplatz 1

    96047 Bamberg

    Postanschrift

    96045 Bamberg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 7:45 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@olg-ba.bayern.de

    De-Mail: olg-bamberg@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=95332666143Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/95332666143Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 833-0

    Fax: +49 951 833-1230

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsgericht Wunsiedel (AG WUN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kemnather Str. 33

    95632 Wunsiedel

    Postfachadresse

    Postfach 429

    95631 Wunsiedel

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@ag-wun.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=73777028161Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73777028161Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9232 885-0

    Fax: +49 9232 885-244

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landgericht Hof (LG HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    95030 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 1307

    95012 Hof

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@lg-ho.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=58999237164Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58999237164Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 600-0

    Fax: +49 9281 600-190

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.12.2024

    Stichwörter

    Zeugenladung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English