Zeuge vor Gericht; Vorladung
Beschreibung
Wenn Sie als Zeuge in einem Straf- oder Zivilprozess geladen werden, sind Sie verpflichtet, zu dem genannten Termin bei Gericht zu erscheinen. Bei einem Ausbleiben müssen Sie damit rechnen, dass ein Ordnungsgeld – bei Nichtzahlung sogar Ordnungshaft – verhängt wird und Ihnen die Kosten des Termins, in dem wegen Ihrer Abwesenheit nicht verhandelt werden konnte, auferlegt werden. Ferner kann Ihr Ausbleiben eine zwangsweise Vorführung durch die Polizei zur Folge haben.
Ein Zeuge ist grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Ein Aussageverweigerungsrecht besteht nur unter besonderen Umständen, etwa bei nahen Angehörigen des Angeklagten bzw. der Prozessparteien. Hierüber werden Sie zu Beginn Ihrer Aussage belehrt. Sie brauchen auch keine Angaben zu machen, durch die Sie sich selbst oder einen Ihrer nahen Angehörigen in Gefahr bringen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Im Fall einer unberechtigten Aussageverweigerung droht Ihnen wiederum Ordnungsgeld – ggf. Ordnungshaft –, die Auferlegung der Kosten und u.U. sogar eine Inhaftnahme zur Erzwingung der Aussage.
Wenn Sie am Tag des Termins bereits andere Verpflichtungen haben, bedenken Sie bitte, dass neben Ihnen noch weitere Personen am Termin teilnehmen werden. Diese haben ein berechtigtes Interesse, dass der Fall so bald wie möglich entschieden wird oder dass eine notwendige Terminsverlegung möglichst früh mitgeteilt wird. Sie sind daher grundsätzlich verpflichtet, Ihre Verhinderung und die Gründe dem Gericht umgehend mitzuteilen und ggf. zu belegen. Von der Pflicht, zum Termin zu kommen, sind Sie erst dann befreit, wenn Ihnen dies vom Gericht ausdrücklich mitgeteilt wird; im Zweifel empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage.
Ansprechpartner
Oberlandesgericht München (OLG M)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80097 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@olg-m.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=78554889143Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/78554889143Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 5597-02
Fax: +49 9621 96241-3888
Internet
Amtsgericht Viechtach (AG VIT)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1120
94228 Viechtach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-vit.bayern.de
De-Mail: ag-viechtach@egvp.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=56332589160Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/56332589160Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9942 958-0
Fax: +49 9621 96241-4078
Internet
Landgericht Deggendorf (LG DEG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1509
94455 Deggendorf
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lg-deg.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=41554798163Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41554798163Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 991 3898-0
Fax: +49 991 3898-201
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.10.2024
Stichwörter
Zeugenladung