Gebäudeeinmessung; Durchführung
Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind gesetzlich verpflichtet, auch den aktuellen Gebäudebestand im Liegenschaftskataster zu dokumentieren. Eine Karte der Grundstücksgrenzen ohne darauf befindliche Gebäude wäre zudem nur begrenzt nützlich.
Beschreibung
Im Liegenschaftskataster wird neben den Grundstücken auch der Gebäudebestand nachgewiesen. Die Gebäude werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) dargestellt und beschrieben.
Der Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster ist ein wertvoller Beitrag der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur Eigentumssicherung (und damit zur Rechtssicherheit) sowie für Planungen öffentlicher oder privater Stellen.
Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erfassen alle Veränderungen im Gebäudebestand (beispielsweise Neubauten, Abbrüche, Anbauten, Änderungen in der Nutzung) möglichst zeitnah. Dazu gehören sowohl der Grundriss als auch Gebäudehöhen und Dachformen. Die Einmessung der Gebäude ist eine gesetzliche Aufgabe und erfolgt deshalb ohne Antrag von Amts wegen. Das Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet die Gebäudeeigentümer dazu, die Kosten der Vermessung und katastertechnischen Behandlung der Gebäudeveränderung zu tragen.
Haben Sie mit der Betreuung Ihrer Baumaßnahme einen Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen beauftragt oder beabsichtigen Sie dies, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Sachverständige die Gebäudevermessung durchführen. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne das örtlich zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Ansprechpartner
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfarrkirchen (ADBV PAN)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rennbahnstr. 9
84347 Pfarrkirchen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@adbv-pan.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=05665577235Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05665577235Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8561 977-0
Fax: +49 8561 977-180
Internet
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfarrkirchen Außenstelle Simbach a.Inn (ADBV PAN)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Münchner Str. 2
84359 Simbach a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle-sim@adbv-pan.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=05665577235Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22443354235Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8571 9132-0
Fax: +49 8571 9132-32
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
keine
Kosten
Den Gebühren für die Vermessung und katastertechnische Behandlung von Gebäudeveränderungen werden die Baukosten, hilfsweise die gewöhnlichen Herstellungskosten, zugrunde gelegt, auch wenn die Gebäudeveränderung baurechtlich genehmigungs- oder verfahrensfrei ist.
Baukosten
bis 25.000 EUR: 130 EUR
über 25.000 EUR bis 125.000 EUR: 330 EUR
über 125.000 EUR bis 300.000 EUR: 650 EUR
über 300.000 EUR bis 500.000 EUR: 990 EUR
über 500.000 EUR bis 1 Mio EUR: 1.450 EUR
über 1 Mio EUR bis 2,5 Mio EUR: 2.100 EUR
über 2,5 Mio EUR bis 5 Mio EUR: 2.850 EUR
über 5 Mio EUR bis 50 Mio EUR: je weitere angefangene 2,5 Mio EUR zusätzlich 1.400 EUR
über 50 Mio EUR: je weitere angefangene 2,5 Mio EUR zusätzlich 950 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 27.06.2024
Stichwörter
Dokumentation von Gebäuden, dokumentieren, Einmessung, Gebäudemessung, Gebäudemessung, Einmessung, Vermessung, Karten, Liegenschaft, Vermessung, Vermessung, Gebäudeeinmessung