Gebäudeeinmessung Durchführung

    Gebäudeeinmessung; Durchführung

    Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind gesetzlich verpflichtet, auch den aktuellen Gebäudebestand im Liegenschaftskataster zu dokumentieren. Eine Karte der Grundstücksgrenzen ohne darauf befindliche Gebäude wäre zudem nur begrenzt nützlich.

    Beschreibung

    Im Liegenschaftskataster wird neben den Grundstücken auch der Gebäudebestand nachgewiesen. Die Gebäude werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) dargestellt und beschrieben.

    Der Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster ist ein wertvoller Beitrag der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur Eigentumssicherung (und damit zur Rechtssicherheit) sowie für Planungen öffentlicher oder privater Stellen.

    Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erfassen alle Veränderungen im Gebäudebestand (beispielsweise Neubauten, Abbrüche, Anbauten, Änderungen in der Nutzung) möglichst zeitnah. Dazu gehören sowohl der Grundriss als auch Gebäudehöhen und Dachformen. Die Einmessung der Gebäude ist eine gesetzliche Aufgabe und erfolgt deshalb ohne Antrag von Amts wegen. Das Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet die Gebäudeeigentümer dazu, die Kosten der Vermessung und katastertechnischen Behandlung der Gebäudeveränderung zu tragen.

    Haben Sie mit der Betreuung Ihrer Baumaßnahme einen Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen beauftragt oder beabsichtigen Sie dies, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Sachverständige die Gebäudevermessung durchführen. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne das örtlich zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

    Ansprechpartner

    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a.d.Ilm (ADBV PAF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kellerstr. 6

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Postanschrift

    Kellerstr. 6

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@adbv-paf.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=20443368232Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20443368232Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 891-0

    Fax: +49 8441 891-222

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    keine

    Kosten

    Den Gebühren für die Vermessung und katastertechnische Behandlung von Gebäudeveränderungen werden die Baukosten, hilfsweise die gewöhnlichen Herstellungskosten, zugrunde gelegt, auch wenn die Gebäudeveränderung baurechtlich genehmigungs- oder verfahrensfrei ist.

    Baukosten

    bis 25.000 EUR: 130 EUR
    über 25.000 EUR bis 125.000 EUR: 330 EUR
    über 125.000 EUR bis 300.000 EUR: 650 EUR
    über 300.000 EUR bis 500.000 EUR: 990 EUR
    über 500.000 EUR bis 1 Mio EUR: 1.450 EUR
    über 1 Mio EUR bis 2,5 Mio EUR: 2.100 EUR
    über 2,5 Mio EUR bis 5 Mio EUR: 2.850 EUR
    über 5 Mio EUR bis 50 Mio EUR: je weitere angefangene 2,5 Mio EUR zusätzlich 1.400 EUR
    über 50 Mio EUR: je weitere angefangene 2,5 Mio EUR zusätzlich 950 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 27.06.2024

    Stichwörter

    Dokumentation von Gebäuden, dokumentieren, Einmessung, Gebäudemessung, Gebäudemessung, Einmessung, Vermessung, Karten, Liegenschaft, Vermessung, Vermessung, Gebäudeeinmessung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English