Fischereiabgabe Zahlung

    Fischereiabgabe; Zahlung

    Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

    Beschreibung

    Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden. Die Fischereiabgabe ist die Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins.

    Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth - Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim (Standort 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 6

    89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

    Postanschrift

    Kirchplatz 6

    89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ewo@vg-pfaffenhofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/885075282772Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 7302 9600-0

    Fax: +49 7302 9600-96

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth - Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim (Standort 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 14

    89291 Holzheim

    Postanschrift

    Kirchstraße 14

    89291 Holzheim

    Kontakt

    E-Mail: ewo@vg-pfaffenhofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/885075282772Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 7302 6383

    Fax: +49 7302 759

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Fristen

    Die Fischereiabgabe muss vor Erteilung des Fischereischeins bei der zuständigen Gemeinde bezahlt werden. Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig.

    Kosten

    Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

    Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €.

    Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 €, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.

    Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 €.

    Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie bei der Gemeinde erfahren, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 12.03.2024

    Stichwörter

    Fischereiwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English