Fischereiabgabe Zahlung

    Fischereiabgabe; Zahlung

    Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

    Beschreibung

    Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden. Die Fischereiabgabe ist die Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins.

    Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Lengfurter Str. 8

    97892 Kreuzwertheim

    Postanschrift

    Lengfurter Str. 8

    97892 Kreuzwertheim

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-kreuzwertheim.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14551837802Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9342 9262-0

    Fax: +49 9342 9262-33

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 2

    97816 Lohr a.Main

    Postfachadresse

    Postfach 1446

    97804 Lohr a.Main

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-lohr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/99107384803Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9352 8730-0

    Fax: +49 9352 8730-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Fristen

    Die Fischereiabgabe muss vor Erteilung des Fischereischeins bei der zuständigen Gemeinde bezahlt werden. Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig.

    Kosten

    Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

    Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €.

    Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 €, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.

    Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 €.

    Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie bei der Gemeinde erfahren, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 12.03.2024

    Stichwörter

    Fischereiwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English