Fischereiabgabe; Zahlung
Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet.
Beschreibung
Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden.
Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.
Ansprechpartner
Gemeinde Ahorntal
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sophienweg 2
95491 Ahorntal
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@ahorntal.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=91108840489Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91108840489Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9202 200
Fax: +49 9202 1572
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig, wenn Sie weiter fischen wollen.
Kosten
Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.
Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €.
Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 €.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie bei der Gemeinde erfahren, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 04.02.2025
Stichwörter
Fischereiwesen