Fischereiabgabe; Zahlung
Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet.
Beschreibung
Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden.
Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.
Ansprechpartner
Gemeinde Türkenfeld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßweg 2
82299 Türkenfeld
Öffnungszeiten
Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters Emanuel Staffler im Rathaus:
Flexibel nach Vereinbarung (persönliches Gespräch, telefonisch oder per Video-Chat)
Wartezeiten ade: Termin vereinbaren!
Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung.
Ab sofort ist es möglich, auf unserer Homepage über den Button "Termin vereinbaren" im Header, vorab einen Termin im Bürgerbüro zu buchen.
Wer nicht über einen Internetanschluss verfügt, kann weiterhin auch telefonisch einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren. Die Telefonnummer lautet 08193/9307-12.
Ohne Termin ist es möglich am Dienstag von 8 bis 12 Uhr ins Bürgerbüro zu kommen.
Kontakt
E-Mail: gemeinde@tuerkenfeld.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59107664743Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59107664743Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8193 9307-0
Fax: +49 8193 9307-58
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig, wenn Sie weiter fischen wollen.
Kosten
Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.
Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €.
Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 €.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie bei der Gemeinde erfahren, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 04.02.2025
Stichwörter
Fischereiwesen