Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Lechbruck am See
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1120
86983 Lechbruck am See
Kontakt
E-Mail: rathaus@lechbruck.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81774872626Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8862 9878-0
Fax: +49 8862 9878-20
Internet
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof