Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
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89243 Senden
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nach Vereinbarung.
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E-Mail: poststelle@stadt-senden.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=28775593471Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28775593471Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 7307 945-0
Fax: +49 7307 945-1005
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Stadt Senden - Standesamt, Friedhofsamt, Wahlen
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Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof