Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
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Ansprechpartner
Gemeinde Graben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86836 Graben
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@graben.de
De-Mail: poststelle@graben.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61219577570Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61219577570Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8232 9621-0
Fax: +49 8232 9621-38
Internet
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof