Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
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Ansprechpartner
Stadt Friedberg - Stadtwerke
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sparkassenplatz 1
86316 Friedberg
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtwerke@friedberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8512351651439Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 6002-501
Fax: +49 821 6002-591
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof