Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Leinach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 23
97274 Leinach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sprechstunde des 1. Bürgermeisters: Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@leinach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65663757627Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9364 8136-0
Fax: +49 9364 8136-29
Internet
Gemeinde Waldbüttelbrunn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lindenstr. 3
97297 Waldbüttelbrunn
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@waldbuettelbrunn.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33552054755Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33552054755Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 49704-0
Fax: +49 931 49704-97
Internet
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof