Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 40
63835 Kleinwallstadt
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: vgem@kleinwallstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30662952801Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6022 2206-0
Fax: +49 6022 2206-50
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 132
97909 Stadtprozelten
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadtprozelten.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61440631822Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61440631822Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9392 9760-0
Fax: +49 9392 9760-18
Internet
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof