Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Bischofsheim i.d.Rhön
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 4
97653 Bischofsheim i.d.Rhön
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@bischofsheim-rhoen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44997935445Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44997935445Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9772 9101-0
Fax: +49 9772 9101-29
Internet
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof