Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
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Ansprechpartner
Gemeinde Haibach - Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1165
63802 Haibach
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8278680043210Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 648-0
Fax: +49 6021 648-99
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof