Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach - Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Vacher Str. 25
90587 Obermichelbach
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich: Montag 7:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 15:00-18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1232458611209Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 99755-0
Fax: +49 911 99755-11
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof