Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Termine nur nach Terminvereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/701194097606Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9853 3892-0
Fax: +49 9853 3892-38
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Judenfriedhof